MariTom-Torten

Ich erfülle Ihre Tortenwünsche.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2018)

MariTom-Torten

Inhaberin Maria Möhren

§ 1 Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedweden Auftrages und gelten mit Auftragserteilung als angenommen und verbindlich. Abweichende durch den Kunden zugesandte eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. Von unseren AGB abweichende Regelungen setzen ein gegenseitiges Einvernehmen voraus und bedürfen der Schriftform.

§ 2 Verpflichtung zur Abnahme und Widerruf

Ob individuelle Anfertigung einer Hochzeits-, Festtags- oder anderen -Torte gilt kein Widerrufsrecht im Sinne eine Fernabsatzvertrages:

Unsere Produkte werden frisch und ohne Konservierungsstoffe für jeden Auftrag handgefertigt. Konditorwaren sind aufgrund ihrer Warennatur ein leicht verderbliches Lebensmittel, welches nach strengen hygienischen Maßstäben produziert wird und auch ausgeliefert werden muss (z.B. Gewährleistung der Kühlkette). Sie können daher nicht zurückgenommen werden, sodass entsprechend eine Abnahmepflicht durch den Kunden besteht.

§ 3 Ausnahmen zur Verpflichtung zur Abnahme und Anzahlung bei individuellen Auftragsarbeiten

Wird eine Hochzeits-, Festtags- oder sonstige besondere Torte oder individuelle Backware bei uns bestellt, so behalten wir uns vor eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes zu fordern.

Wird die Ware bis drei Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin abbestellt, so wird die Anzahlung abzgl. Bereits erbrachten Leistungen und Kosten erstattet. Wird diese Frist überschritten, wird die Anzahlung als Stornierungskosten fällig, da im Rahmen der Produktionsplanung etwaige andere Aufträge nicht angenommen werden konnten und Kosten für die Vorbereitung schon angefallen sind. Bis zwei Wochen vor dem Liefertermin wird der volle Rechnungsbetrag (100 %) bzw. die Restsumme fällig. Die Torte wird erst nach Eingang des vereinbarten Preises produziert, evtl. Dekoteile werden ggfs. schon vorher angefertigt. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, gilt dies als Kündigung dieses Auftrages mit der Folge, das die Torte nicht produziert wird. Die Anzahlung wird dabei als Stornogebühr verrechnet.

Gleiches gilt entsprechend bei einem Rücktritt von unserer Seite.

§ 4 Abnahme

MariTom-Torten verpflichtet sich, entsprechend der Bestellung, die Ware zum vereinbarten Liefertermin an den Kunden, an die genannte Lieferanschrift, auszuliefern oder bei Selbstabholung zum ausgemachten Termin an der Geschäftsadresse Gimmiger Str. 56, 53501 Grafschaft-Bengen zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet die Abnahme zu dem vereinbarten Termin zu ermöglichen und auch durchzuführen.

Bei Nichterfüllung durch MariTom-Torten hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten und bekommt etwaige Anzahlungen erstattet. Der Schadensersatz ist in diesem Zusammenhang auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Ermöglicht der Kunde die Abnahme nicht, so gehen anfallende Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde hat ein Anrecht auf Abholung bzw. Lieferung der Ware zu den festgelegten Preisen / Lieferkonditionen (bitte vergleichen sie die entsprechenden Unterlagen). Jedoch erlischt mit Nichtabnahme automatisch jedwedes Recht auf Gewährleistung im Hinblick auf Qualität und Frische der Ware bzw. jedweder Schadensersatz, der so durch zu lange Lager- / Lieferzeiträume entsteht. Das volle Risiko geht bei Nichtabnahme auf den Käufer über:

Konditorwaren sind Qualitäts- und Frischeprodukte und können somit nicht beliebig gelagert oder transportiert werden.

Sollte keine Abnahme erfolgen, ist der Kunde trotzdem zur Zahlung des entsprechenden Betrages verpflichtet.

§ 5 Abnahme durch Dritte

Sollte vereinbart werden, dass Ware durch Dritte entgegengenommen wird (zum Beispiel eine Hochzeits- oder Festtagstorte durch den ausrichtenden Gastronomen der Veranstaltung), so bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass die Ware bis zum Verbrauch sachgerecht und umsichtig gelagert wird. So lassen sich Mißverständnisse und böse Überraschungen vermeiden, die weder in Ihrem noch in Unserem Interesse sind. Vielmehr wünschen wir uns, dass Ihre Bestellung stets zur rechten Zeit und Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wird.

Bitte stimmen sie eine entsprechende Empfangsquittierung mit dem Drittabnehmer ab: Wir lassen uns ebenfalls bei einer Auslieferung an Dritte die Einwandfreiheit oder ggf. festgestellte Mängel unserer Ware bestätigen. Sollte dies verweigert werden, so sind wir berechtigt die Ware wieder mitzunehmen. Der vereinbarte Liefertermin gilt damit trotzdem als eingehalten.

Für den einwandfreien Zustand der Ware sind wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verantwortlich, da Konditorwaren empfindlich und leicht verdirbt und daher nicht beliebig hin und her transportiert werden können. Die erneute Zustellung der Ware wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Ferner bleibt der komplette Kaufpreis fällig.

§ 6 Individuelle Auftragsarbeiten

Die Abnahme einer individuellen Auftragsarbeit wie eine Hochzeits-, Festtagstorte kann darüber hinaus nicht wegen Nichtgefallen abgelehnt werden. Der Kunde Akzeptiert mit Erteilung des Auftrages, dass versucht wird seine Vorstellungen so gut wie möglich umzusetzen, es aber immer zu unterschiedlichen Interpretationen und Abweichungen kommen kann.

§ 7 Gewährleistung und Schadensersatz

Die Ware ist bei Erhalt sofort auf etwaige Transportschäden oder Mängel zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Eine spätere Beanstandung wird nicht akzeptiert und ist ausgeschlossen.
Konditorwaren sind leicht verderbliche Lebensmittel. Für eventuelle Schäden insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung nach Übergabe entstehen, haften wir ausdrücklich nicht.

Im Falle eines Schadens sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Die Höhe des Schadensersatzes ist generell auf den Auftragswert beschränkt.

§ 8 Ausnahmen Haftung / Schadensersatz

Ausgenommen von den Haftungseinschränkungen sind vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln.

§ 9 Nicht zu vertretende Unmöglichkeit

Kann die Ware zu einem vereinbarten Termin aufgrund nicht zu vertretender Unmöglichkeit von MariTom-Torten nicht hergestellt oder ausgeliefert werden, so resultieren daraus keinerlei Schadensersatzansprüche. Der Kaufvertrag wird entsprechend rückabgewickelt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MariTom-Torten. Ist zum Beispiel bei einer Hochzeits-, Festtagstorte oder sonstigen Lieferung von Konditoreiprodukten die Bezahlung bei Übergabe (oder Zahlung der Restsumme bei Übergabe) vereinbart und kann oder will der Kunde dies nicht leisten, so ist MariTom-Torten berechtigt, die Ware wieder mitzunehmen.

Der Kunde ist trotzdem verpflichtet die Ware abzunehmen bzw. sollte die Ware zwischenzeitlich verderben, ist er MariTom-Torten gegenüber in vollem Umfang des Auftragswertes schadensersatzpflichtig.

Ein vereinbarter Liefertermin gilt bei Nichteinhalten einer vereinbarten Bezahlung bei Lieferung (und daraus resultierender Mitnahme der Ware) ausdrücklich trotzdem als eingehalten.

§ 11 Preise / Liefer- / Versandkosten

Die Preise werden je Auftrag ermittelt und bei Auftragsannahme akzeptiert. Die Preise verstehen sich zzgl. Liefer- / und Versandkosten.

Preiserhöhungen aufgrund spezieller Beschaffungspreise (zum Beispiel erhöhter Obstpreise aufgrund einer schlechten Saison) bleiben vorbehalten und werden entsprechend mit dem Kunden kommuniziert.

§ 12 Liefer- und Versandkosten

Sämtliche Lieferpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Ortschaften / Ortsteile Grafschaft und Bad Neuenahr-Ahrweiler kostenlos.

Darüber hinaus Hin- und Rückweg (schnellste Strecke):

Je gefahrenen Kilometer:  1,00 EUR

Bei besonderen Torten z. B. mehrstöckige Hochzeitstorten ggf. erhöhte Kosten nach Absprache möglich.

§ 13 Leihgut

Leihgut (z. B. Tortenständer, Platten und Zubehör) bleiben Eigentum von MariTom-Torten und werden gegen Zahlung einer Kaution und eines Mietpreises mitgeliefert bzw. ausgehändigt.  Sie sind innerhalb von 3 Tagen an MariTom-Torten zurück zu geben oder werden gegen Entgelt (inklusive Umsatzsteuer) zu einem vereinbarten Termin von MariTom-Torten abgeholt.

Für etwaige Schäden oder den vollständigen Verlust haftet der Kunde und diese sind zum Widerbeschaffungswert an MariTom-Torten in vollem Umfang zu ersetzen.

§ 14 Zahlungsbedingungen

Es wird ausschließlich Barzahlung oder Überweisung in Euro akzeptiert. Eine andere Zahlungsmethode ist nicht möglich. Diese erfolgt je nach Vereinbarung bei Abholung, Lieferung, per Vorkasse oder auf Rechnung. Rabatte oder Skontozahlungen bedürfen der besonderen Vereinbarung bzw. Gewährung durch MariTom-Torten und dürfen nicht automatisch angenommen bzw. abgezogen werden.

Ein Zahlungsverzug des Kunden tritt automatisch und ohne Zusendung einer Zahlungserinnerung / Mahnung in Kraft, sobald ein vereinbarter Zahlungstermin überschritten wird.

Entsprechend wird bei Verzug die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen dieses Kunden fällig bzw. es sind entsprechende Sicherheiten zu leisten.

Wenn ein Kunde in Zahlungsverzug ist, behalten wir uns vor 5 % Zinsen über dem entsprechend zurzeit gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

Etwaige Kosten für die Beitreibung ausstehender Zahlungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 15 Abtretbarkeit

Der Kunde ist nicht berechtigt etwaige aus einem Vertrag resultierende Ansprüche abzutreten.

§ 16 Korrektur von Fehlern / Preisen

Wir behalten uns vor falsch ausgelobte Preise zu korrigieren. Gleiches gilt für offensichtliche Druckfehler.

§ 17 Kurse

Bei Kursanmeldung entsteht ein verbindlicher Kaufauftrag des Käufers (Kursinteressenten) und unterliegt somit auch diesen AGB‘s im Gesamtumfang. 

§ 18 Gerichtsstand und angewendetes Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht und Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler